Investor Relations

ESG



ESG Report 2023 pdf ( 11.4 MB )
ESG Report 2022 pdf ( 13.7 MB )
ESG Report 2021 pdf ( 4.6 MB )

Corporate Governance



Satzung und Geschäftsordnung
Satzung pdf ( 0.8 MB )
Geschäftsordnung Aufsichtsrat pdf ( 0.2 MB )


Entsprechenserklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung 2024 pdf ( 0.1 MB )
Ergänzung Entsprechenserklärung 2023 pdf ( 0.3 MB )
Entsprechenserklärung 2023 pdf ( 0.4 MB )
Entsprechenserklärung 2022 pdf ( 0.1 MB )


Erklärungen zur Unternehmensführung
Erklärung zur Unternehmensführung 2023 pdf ( 0.2 MB )
Erklärung zur Unternehmensführung 2022 pdf ( 0.2 MB )
Erklärung zur Unternehmensführung 2021 pdf ( 0.1 MB )


Vergütungsberichte
Vergütungsbericht 2023 pdf ( 1.0 MB )
Vergütungsbericht 2022 pdf ( 0.3 MB )
Vergütungsbericht 2021 pdf ( 1.0 MB )


Vergütungssysteme
Vergütungssystem Vorstand 2023, beschlossen durch die Hauptversammlung am 07.06.2023 pdf ( 0.7 MB )
Vergütungssystem Aufsichtsrat, beschlossen durch die Hauptversammlung am 09.06.2022 pdf ( 0.5 MB )
Vergütungssystem Vorstand 2021, beschlossen durch die Hauptversammlung am 24.06.2021 pdf ( 0.2 MB )
Vergütungssystem Aufsichtsrat, beschlossen durch die Hauptversammlung am 24.06.2021 pdf ( 0.1 MB )

Compliance

Compliance bei der AUTO1 Group

Die AUTO1 Group verpflichtet sich zu einem fairen, ehrlichen und integren Geschäftsvorgang und ist sich bewusst, dass ihr Erfolg nicht nur auf wirtschaftlichen Faktoren, sondern auch auf der Einhaltung unserer internen Standards und der Gesetze beruht. Wir sehen darin einen entscheidenden Faktor für den nachhaltigen Erfolg unseres Unternehmens und haben die notwendigen Compliance- und Governance-Maßnahmen eingerichtet, um diesen Prinzipien täglich gerecht zu werden.

Code of Conduct

Unser Code of Conduct legt die grundlegenden Verhaltensregeln fest, wie sie von der Geschäftsführung angestrebt werden. Diese Regeln umfassen sowohl die gesetzlichen Anforderungen an AUTO1, als auch unsere internen Werte und ethischen Standards, denen wir uns unabhängig davon verpflichtet fühlen. Der Code of Conduct gilt ausnahmslos für alle Mitarbeiter und Geschäftspartner von AUTO1.



Code of Conduct (in Englisch) pdf ( 0.1 MB )



Anti-Korruption und Bestechung

Unser Code of Conduct besagt, dass wir bei unseren Geschäften weder Korruption noch Bestechung akzeptieren. Dieser Standard wird in unserer Anti-Korruptions- und Bestechungsrichtlinie festgehalten, die sowohl unsere Werte als auch alle geltenden Gesetze und international anerkannten Grundsätze gegen Korruption und Bestechung widerspiegelt.


Anti-Corruption & Bribery Policy (in Englisch) pdf ( 0.1 MB )



Menschenrechte

Die Einhaltung unserer hohen Governance- und Verhaltensstandards ist die Grundlage für unseren nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg und Wachstum. Wir bekennen und verpflichten uns zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt. Dieser Grundsatz wird in unserer Richtlinie zu Menschenrechten & Arbeitsbedingungen hervorgehoben, die unsere Werte und die Vorgaben aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unterstreicht.


Human Rights & Working Conditions Policy pdf ( 0.2 MB )



Whistleblowing System

Die Ermöglichung von Whistleblowing und der Schutz der meldenden Personen vor Vergeltungsmaßnahmen sind von zentraler Bedeutung für die Gewährleistung von Compliance, da wir so (potenzielle) Verstöße aufdecken und entsprechend darauf reagieren können.

Zu diesem Zweck haben wir allen Mitarbeitern und externen Parteien Meldekanäle zur Verfügung gestellt, die die Möglichkeit bieten, (potenzielle) Verstöße zu melden, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen, und die den Abschnitt "Whistleblowing-Management" in unserem Code of Conduct widerspiegeln. Wir verpflichten uns, alle Meldungen angemessen zu untersuchen, sie mit äußerster Vertraulichkeit zu behandeln und sie im Einklang im Einklang mit der Allgemeinen Datenschutzgrundverordnung (GDPR) zu behandeln.

Sollten Sie (potenzielle) Verstöße gegen das Gesetz, menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen in unserer Lieferkette, unseren Code of Conduct und unsere Richtlinien melden wollen, stehen Ihnen die folgenden Meldewege zur Verfügung:

Whistleblowing-Kanal

Der Kanal compliance@auto1.com, der von unserem Compliance-Team verwaltet wird, ist ein sicherer und vertraulicher Weg, um einen (potenziellen) Verstoß zu melden.

Externe Ombudsperson

AUTO1 hat eine externe Ombudsperson bestellt, die als Vertrauensanwältin Hinweise auf (potenzielle) Verstöße entgegennimmt. Ihre Kontaktdaten sind:    

                    Dr. Margarete Gräfin von Galen
                    Rechtsanwältin für Strafrecht
                    Galen Rechtsanwälte
                    Mommsenstraße 45
                    10629 Berlin
                    Deutschland

eMail: galen@galen.de
Phone: +49 (0) 30 310 182 0
Fax: +49 30 3101820

Persönlich / per Post

Sollten Sie einen Verstoß persönlich melden wollen, können Sie sich an unser Compliance-Team wenden oder einen Termin mit der Ombudsperson vereinbaren. Sie können sich auch per Post an die Ombudsperson (Adresse siehe oben) oder an unser Compliance-Team wenden:

                 Compliance-Team
                 AUTO1 Group SE
                 Bergmannstraße 72
                 10961 Berlin
                 Deutschland

Verfahrensablauf:

Benachrichtigung: Nach Erhalt einer Meldung wird diese innerhalb von 7 Tagen bestätigt.

Voruntersuchung: Eine Voruntersuchung wird durch die Compliance Abteilung eingeleitet. Bei ausreichender Beweislage eines (potenziellen) Verstoßes wird der Compliance-Ausschuss einberufen, um die Hauptuntersuchung einzuleiten.

Hauptuntersuchung: In der Hauptuntersuchung werden die vorläufigen Ergebnisse ausgewertet und über den Fortgang der Untersuchung entschieden. Die meldende Person bekommt auf dieser Grundlage im Rahmen der Hauptuntersuchung innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Meldung eine Antwort.

Entscheidung: Erforderliche Maßnahmen werden auf operativer Ebene durch den Compliance-Ausschuss entschieden.

Untersuchungsbericht: Im Untersuchungsbericht werden der Sachverhalt, die durchgeführten Untersuchungsschritte und die getroffenen Maßnahmen dokumentiert.

Prüfungsausschuss: Der Compliance-Ausschusses berichtet dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats über das Ergebnis und informiert die meldende Person anschließend.