AUTO1 Group SE
/ Schlagwort(e): Börsengang
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Berlin, 25 Januar 2021 - AUTO1 Group SE (die "Gesellschaft" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, "AUTO1 Group"), Europas führende Online-Plattform für den Kauf und Verkauf von Gebrauchtwagen für Verbraucher und gewerbliche Autohändler, hat die Preisspanne für den geplanten Börsengang (das "Angebot") auf 32,00 € bis 38,00 € je Aktie festgelegt. Das Angebot steht unter dem Vorbehalt der Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Veröffentlichung des Prospekts. Der endgültige Angebotspreis wird durch ein Bookbuilding-Verfahren festgelegt. Der Angebotszeitraum beginnt voraussichtlich am 26. Januar 2021 und endet am 02. Februar 2021. Die Aktie der Gesellschaft wird voraussichtlich ab dem 04. Februar 2021 im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Handelssymbol AG1 und der ISIN DE000A2LQ884 gehandelt. Das Angebot besteht aus einem öffentlichen Angebot in Deutschland und Privatplatzierungen in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb Deutschlands. Es umfasst 31.250.000 neu auszugebende Inhaberaktien aus einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen (die "Neuen Aktien") und 15.625.000 bestehende Inhaberaktien (die "Bestehenden Aktien") von derzeitigen Aktionären. Vorbehaltlich bestimmter Bedingungen hat die Gesellschaft mit zwei Cornerstone Investoren vereinbart, dass diese Angebotsaktien mit einem Gesamtwert von 300 Mio. € zum Angebotspreis erwerben werden. Um eine mögliche Mehrzuteilung zu ermöglichen, haben bestimmte verkaufende Aktionäre eine Option zum Erwerb von bis zu 7.031.250 Aktien zum Angebotspreis (die "Mehrzuteilungsaktien") eingeräumt. Die Gesamtzahl der Mehrzuteilungsaktien wird nicht mehr als 15% der tatsächlich im Rahmen dieses Angebots platzierten Neuen Aktien und Bestehenden Aktien betragen. Die Gesellschaft strebt einen Bruttoerlös aus der Platzierung der Neuen Aktien von rund 1 Mrd. € an. Sie beabsichtigt, rund 750 Mio. € des Nettoerlöses aus dem Angebot in die weitere Beschleunigung des Wachstums ihres Geschäfts zu investieren, insbesondere in die Autohero-Marke. Dazu zählen Investitionen in Marketing, Personal zur Kundenbetreuung, eine Erhöhung des Umlaufvermögens, den Ankauf zusätzlicher Transporter und den Ausbau von Aufbereitungsmöglichkeiten. Zudem sollen daraus operative Investitionen finanziert und die Bilanz gestärkt werden. Der verbleibende Betrag wird voraussichtlich für die Rückzahlung einer bestehenden Wandelanleihe verwendet. Am unteren Ende der Preisspanne würde die Gesellschaft den geplanten Bruttoerlös erzielen, indem sie 31.250.000 Neue Aktien ausgibt. Sollte ein höherer Angebotspreis bestimmt werden, reduziert sich die Anzahl der neu ausgegebenen Aktien entsprechend. Christian Bertermann, CEO und Mitgründer der AUTO1 Group: "Das erste Feedback auf unseren geplanten Börsengang in Frankfurt war positiv. Der Gang an die Börse ist für uns der nächste logische Schritt, um die AUTO1 Group weiter als erste Wahl für den Online-Kauf und -Verkauf von Gebrauchtwagen in Europa zu positionieren. Wir freuen uns darauf, unsere Investorenbasis zu verbreitern und wollen in den nächsten Jahren erheblich in den weiteren Aufbau der Marke Autohero und unser operatives Geschäft investieren, um unseren Kunden auch weiterhin das bestmögliche Erlebnis bieten zu können." Die Aktien der Gesellschaft werden voraussichtlich ab dem 04. Februar 2021 am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und gleichzeitig in dessen Teilsegment mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) gehandelt werden. Die derzeitigen Aktionäre der Gesellschaft haben einen marktüblichen Lock-up von 180 Tagen und der Vorstand der Gesellschaft einen Lock-up von zwölf Monaten ab dem ersten Handelstag der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse vereinbart. BNP Paribas, Citigroup, Goldman Sachs, und Deutsche Bank fungieren als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners, während Barclays, HSBC, Numis Securities Limited, und RBC Capital Markets die Transaktion als Joint Bookrunners unterstützen und Crédit Agricole Corporate und Investment Bank, COMMERZBANK, Mizuho Securities und Wells Fargo Securities als Co-Lead Managers agieren. Der Wertpapierprospekt wird nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der "Investor Relations" Rubrik auf der Webseite der AUTO1 Group www.auto1-group.com veröffentlicht. Über AUTO1 Group Für weitere Informationen www.auto1-group.com
Lisa Langlois Knut Engelmann AUTO1 Group SE | Bergmannstrasse 72 | 10961 Berlin | Deutschland
Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur weitergegeben werden und richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 sind, da die Verordnung aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die darüber hinaus (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung (der "Order"), oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (vermögende Gesellschaften, Vereine ohne eigene Rechtspersönlichkeit, etc.) sind (alle diese Personen werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet. Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen aufgrund dieser Veröffentlichung nicht handeln und sich nicht auf diese verlassen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit in Aktien der Gesellschaft steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt. Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird Goldman Sachs für Rechnung der Underwriter als Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 durchführen. Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der Aktien der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird (voraussichtlich dem 4. Februar 2021), und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der "Stabilisierungszeitraum"). Stabilisierungstransaktionen können zu einem Marktpreis führen, der über dem liegt, der sich sonst ergeben würde. Der Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher muss eine Kursstabilisierungsmaßnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an der Frankfurter Wertpapierbörse, Xetra, BATS Europe, Börse Berlin, Chi-X Exchange, Börse Düsseldorf, Equiduct MTF, Eurocac Stock Exchange, Börse Hamburg, Börse Hannover, IBIS, Börse München, Börse Stuttgart, Turquoise MTF, VirtX Exchange durchgeführt werden. Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen werden Investoren zusätzliche Aktien der Gesellschaft (bis zu 15 % der im IPO angebotenen neuen Aktien und bestehenden Aktien im Rahmen des Angebots (die "Mehrzuteilungsaktien")) zugeteilt. Die verkaufenden Aktionäre haben dem Stabilisierungsmanager eine Option eingeräumt, die es ihm ermöglicht, für Rechnung der Underwriter zum Angebotspreis abzüglich vereinbarter Provisionen eine Anzahl von 7.031.250 Aktien der Gesellschaft zu erwerben, die der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entspricht (die "Greenshoe-Option"). Soweit Investoren im Rahmen des Angebots Mehrzuteilungsaktien zugeteilt wurden, ist der Stabilisierungsmanager berechtigt, diese Option für Rechnung der Underwriter während des Stabilisierungszeitraums auszuüben, auch wenn eine solche Ausführung im Anschluss an einen Verkauf durch den Stabilisierungsmanager von zuvor durch den Stabilisierungsmanager im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen erworbenen Aktien erfolgen sollte (sogenanntes Refreshing the Shoe). Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Auffassungen, Erwartungen, Annahmen und Information des Managements der Gesellschaft. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten keine Gewähr für den Eintritt zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Aufgrund verschiedener Faktoren können die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von jenen abweichen, die in diesen Aussagen beschrieben sind; weder die Gesellschaft noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Veröffentlichung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. 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Sowohl die Gesellschaft als auch die Konsortialbanken und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jedwede Verpflichtung oder Verantwortung ab, irgendeine der in dieser Veröffentlichung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen. Einige Quellen der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Marktdaten wurden vor dem erneuten Ausbruch der COVID-19-Pandemie erstellt und sind für die möglichen Auswirkungen der nachfolgenden Entwicklungen nicht aktualisiert worden. Die Gesellschaft und die Konsortialbanken sind nicht in der Lage festzustellen, ob die Dritten, die solche Quellen vorbereitet haben, ihre Schätzungen und Prognosen aufgrund der möglichen weiteren Auswirkungen von COVID-19 auf künftige Marktentwicklungen aktualisieren werden. Die Konsortialbanken handeln ausschließlich für die Gesellschaft und für niemanden sonst im Zusammenhang mit dem geplanten Angebot von Aktien der Gesellschaft (das "Angebot"). Im Zusammenhang mit dem Angebot werden die Konsortialbanken niemanden sonst als ihren Klienten betrachten und sind abgesehen von der Gesellschaft niemandem gegenüber verantwortlich, ihm den Schutz zu bieten, den sie ihren Klienten bieten, oder Beratung im Zusammenhang mit dem Angebot, den Inhalten dieser Veröffentlichung oder anderen in dieser Veröffentlichung erwähnten Transaktionen, Vereinbarungen oder anderen Themen zu gewähren. Im Zusammenhang mit dem Angebot könnten die Konsortialbanken sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen selbst Teile der im Rahmen des Angebots angebotenen Aktien erwerben und in dieser Eigenschaft solche Aktien sowie andere Wertpapiere der Gesellschaft oder damit in Zusammenhang stehende Investitionen auf eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Dementsprechend sollten Verweise im International Offering Memorandum, sobald dieses veröffentlicht ist, auf die Aktien der Gesellschaft, die angeboten, erworben, platziert oder auf andere Weise gehandelt werden, so verstanden werden, dass sie auch mögliche Ausgaben, Angebote, Platzierungen an, oder Erwerbe oder Handel durch die Konsortialbanken sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen in dieser Eigenschaft umfassen. Darüber hinaus könnten die Konsortialbanken sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich von Swaps oder Differenzgeschäften) mit Investoren abschließen, in deren Zusammenhang die Konsortialbanken sowie seine verbundenen Unternehmen von Zeit zu Zeit Aktien der Gesellschaft erwerben, halten oder veräußern könnten. Die Konsortialbanken beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen über das rechtlich und regulatorisch geforderte Maß hinaus offenzulegen. 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