AUTO1 Group SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung AUTO1 Group SE beschließt Ausgabe neuer Aktien im Umfang von rund 2,2% des Grundkapitals zur teilweisen Abwicklung des bestehenden Beteiligungsprogramms für ihre Gründer. Auch sonstige Ansprüche aus bestehenden Mitarbeiter-Beteiligungsprogrammen sollen künftig jeweils durch Ausgabe von Aktien an die Begünstigten abgewickelt werden.
Berlin, 23. März 2021 - Die Gesellschaft wird in Ausnutzung ihres genehmigten Kapitals ihr Grundkapital um EUR 4.529.732,00 durch Ausgabe von insgesamt 4.529.732 neuen Aktien (rund 2,2% des derzeitigen Grundkapitals) erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt gegen Sacheinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an den Vorstandsvorsitzenden Christian Bertermann und das frühere Vorstands- und jetzige Aufsichtsratsmitglied Hakan Koç zur teilweisen Abwicklung eines bestehenden Beteiligungsprogramms, des sogenannten Long-term Incentive Plan 2017. Dies haben Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft heute beschlossen. In Rahmen des Long-term Incentive Plan 2017 wurden an Christian Bertermann und Hakan Koç als Langfristvergütung virtuelle Aktien ausgegeben, deren Auszahlungsvoraussetzungen von der Entwicklung des Börsenkurses in einem 24-Monatszeitraum nach dem Börsengang abhängen. Für zwei Drittel dieser virtuellen Aktien sind die Auszahlungsvoraussetzungen mittlerweile erfüllt. Zur Abwicklung werden an die beiden Begünstigten gegen Einbringung ihrer Auszahlungsansprüche aus den betreffenden virtuellen Aktien je 2.264.866 neue Aktien ausgegeben. Sie dürfen bis zum Ablauf von 12 Monaten ab Vollzug des Börsengangs nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übertragen werden und unterliegen im Falle von Christian Bertermann zusätzlich auch einer im Rahmen des Börsengangs gegenüber den Emissionsbanken vereinbarten Veräußerungssperre. Der Aufsichtsrat hat jedoch einer Veräußerung von Aktien zugestimmt, die zur Deckung der durch die Abwicklung ausgelösten Steuern erfolgt. Die danach verbleibenden Aktien beabsichtigen die Begünstigten an ihre jeweiligen Beteiligungsgesellschaften zu veräußern, die hierzu in die Halteverpflichtung der Begünstigten eintreten werden; auch hierzu hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich heute ferner im Grundsatz auf Folgendes verständigt:
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